Hotelregeln

HOTELREGELN DES PARKHOTELS PLZEŇ 

U Borského parku 31, 301 00 Pilsen
ID-Nr.: 61776734 / USt-IdNr.: CZ61776734

 

  1. Das Hotel darf nur Gäste beherbergen, die ordnungsgemäß angemeldet sind. Unmittelbar nach Ankunft ist der Gast verpflichtet, an der Rezeption seinen Personalausweis, einen gültigen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vorzulegen.

  2. Das Hotel kann dem Gast in Ausnahmefällen eine andere als die vereinbarte Unterkunft anbieten, sofern diese sich im Wesentlichen nicht von der bestätigten Bestellung unterscheidet.

  3. Aufgrund der Bestellung ist das Hotel verpflichtet, den Gast spätestens bis 18:00 Uhr unterzubringen, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.

  4. Bittet der Gast um Verlängerung der Unterkunft, kann ihm das Hotel, sofern die Kapazitäten dies zulassen, ein anderes Zimmer anbieten.

  5. Das Hotel haftet nur für gegen Bestätigung in Verwahrung genommene Gegenstände. Für sonstige eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel nicht.

  6. Der Gast darf Besucher, die nicht im Hotel untergebracht sind, nur mit Zustimmung eines Hotelmitarbeiters und nach Eintragung in das Besucherbuch in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr empfangen.

  7. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Gastes sorgt das Hotel für die Verständigung eines Arztes oder den Transport in ein Krankenhaus.

  8. Das Hotel erbringt Leistungen für die Gäste im Umfang, der durch die Kategorie und Klasse der Unterkunftseinrichtung bestimmt ist.

  9. Bestellt der Gast ein Einzelzimmer und wurde die Bestellung bestätigt, wird der Preis für das Einzelzimmer auch dann berechnet, wenn er in einem Mehrbettzimmer oder Apartment untergebracht wird.

  10. Der Gast nutzt das Zimmer für die bei der Reservierung vereinbarte Dauer.

  11. Wurde keine Dauer vereinbart, meldet sich der Gast spätestens bis 11:00 Uhr am letzten Tag der Unterkunft ab. Geschieht dies nicht, kann ihm eine weitere Nacht in Rechnung gestellt werden.

  12. Ein Gast, der vor 6:00 Uhr morgens anreist, zahlt den Preis für die vorherige Nacht.

  13. Eine Beherbergung vor 12:00 Uhr (mittags) wird als die vorherige Nacht in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  14. Es ist nicht gestattet, die Einrichtung im Zimmer umzustellen oder ohne die Zustimmung der Hotelleitung Änderungen vorzunehmen.

  15. Die Nutzung eigener Elektrogeräte ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Geräten zur Körperpflege (z. B. Föhn, Rasierapparat usw.).

  16. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten und den Schlüssel an der Rezeption abzugeben.

  17. Kinder unter 10 Jahren dürfen sich im Hotel nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen aufhalten.

  18. Das Einbringen von Sportgeräten in die Zimmer ist nicht gestattet.

  19. Tiere sind gegen eine Gebühr und nur mit einem Gesundheitsnachweis erlaubt.

  20. In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.

  21. Der Gast haftet für Schäden, die am Eigentum des Hotels verursacht werden, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  22. Sport darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.

  23. Die Anfahrt mit dem Kraftfahrzeug ist nur über die Zufahrtswege möglich. Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gegen Gebühr gestattet.

  24. Es ist untersagt, Fahrzeuge auf dem Hotelgelände zu reparieren oder zu waschen. Das Hotel haftet nicht für in geparkte Fahrzeuge eingebrachte Gegenstände.

  25. Ausgewählte öffentliche Bereiche des Hotels werden durch ein Kamerasystem überwacht.

  26. Der Gast ist verpflichtet, die Hotelleistungen gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen, in der Regel bei Abreise, jedoch spätestens nach einer Woche Aufenthalt. Die Rechnung ist bei Vorlage fällig.

  27. Der Minibar-Kühlschrank ist aus ökologischen Gründen vom Stromnetz getrennt. Das Minibar-Sortiment ist an der Rezeption erhältlich.

  28. Die Preisliste für die Unterkunft und die Zusatzleistungen ist an der Rezeption erhältlich.

  29. Der Besteller ist verpflichtet, die kommunale Aufenthaltsgebühr zu entrichten. Der Gebührensatz und deren Fälligkeit richten sich nach der allgemein verbindlichen Verordnung Nr. 6/2021 über die lokale Aufenthaltsgebühr der statutären Stadt Plzeň.

  30. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Kreditkartengarantie mittels Vorautorisierung zu verlangen.

  31. Beschwerden und Vorschläge werden von der Rezeption oder der Hotelleitung entgegengenommen.

  32. Verstößt der Gast grob gegen die Hotelordnung, hat das Hotel das Recht, die Unterkunft fristlos zu beenden.



Parkhotel Plzeň s.r.o.
ID-Nr.: 61776734
U Borského parku 31, Pilsen

Hoteldirektor

Libor Vlach